Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach salisches Recht
hat nach 0 Millisekunden 51 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
3% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Salisches Landbis Sallustius |
Öffnen |
. Müller, Der Lex Salica Alter und Heimat (Würzb. 184); Waitz, Das alte Recht der salischen Franken (Kiel 1846); Jul. Grimm, De historia legis Salicae (Bonn 1848); Sohm, Der Prozeß der Lex Salica (Weim. 1867); Clement, Forschungen über das Recht
|
||
3% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
Öffnen |
Kooperiren
Laien
Laisirung, s. Laien
Geistliche Rechte.
Absent
Annaten
Beichtgeld
Beichtpfennig, s. Beichtgeld
Blutzehnt
Butterpfennige
Calendaticum
Charisterium
Collectandi jus
Decem
Exaktion
Kalende
Kollektiren
Pfründe
|
||
3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Salisbury (Johs. von)bis Salisches Gesetz |
Öffnen |
abgedruckt
worden (Lpz. 1880 fg.). Die Hauptarbeiten über die
Malbergische Glosse lieferten Leo (Die Malbergifche
Glosse, 2 Hefte, Halle 1842-45) und Kern (Die
Glossen in der I^ex ZaiicH, Haag 1869). - Vgl.
Waitz, Das alte Recht der salischen Franken
|
||
2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0493,
Frankenreich (5.-6. Jahrhundert) |
Öffnen |
Gewalt und auch die Vollstreckung der gerichtlichen Urteile bereits auf den König und seine Beamten, die Grafen, übergegangen. So ist das Recht der salischen Franken ein sehr merkwürdiges Dokument aus der Zeit der allmählichen Umwandlung der alten
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Fränkel (Wilhelm)bis Franken |
Öffnen |
der Verwandtschaft nicht bloß ein Lokalrecht des salischen Rechts. Die weltgeschichtliche Bedeutung der F. begann mit Chlodwig (s. d. und Fränkisches Reich). Außer den genannten galten im Deutschen Reich noch drei Stämme als F.: Lothringer (Moselfranken
|
||
2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0430,
Historische Litteratur (Mittelalter, Deutschland) |
Öffnen |
. Die erstgenannten plaidieren für 813-816, Martens nicht recht überzeugend für die Zeit Hadrians I. (772-795), Friedrich endlich unterscheidet in der Urkunde einen ältern Teil, dessen Abfassung er vor 653, und einen jüngern, den er vor 754 ansetzt
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Frankfurter Zeitungbis Fränkisches Reich |
Öffnen |
.
Fränkische Schweiz, s. Fränkischer Jura, Jura und Muggendorf.
Fränkisches Recht, das Recht des german. Volksstammes der Franken, dessen hauptsächlichste Denkmale die Lex Salica (s. Salisches Gesetz), die Lex Ribuariorum und Lex Francorum
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Friedrich (Herzöge von Schwaben)bis Friedrich I. (König von Schweden) |
Öffnen |
). Als der Prager Friede über das
Schicksal Schleswig-Holsteins entschieden hatte,
zog er sich nach einer formellen Wahrung feiner
Rechte auf sein Gut Dolzig zurück. Nach dem Tode
seines Vaters 11. März 1869 folgte er ihm im Titel
als Herzog zu
|
||
2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0724,
Friedrich (Schwaben, Schweden) |
Öffnen |
gethan wurde. Kaiser Heinrich hinterließ ihm und seinem Bruder das reiche Erbe des salischen Hauses. Obgleich F. als Neffe Heinrichs V. sowie wegen seiner Macht und seiner persönlichen Tüchtigkeit den nächsten Anspruch auf die Kaiserwürde hatte, wurde
|
||
2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0943,
Carlos (Don Carlos Maria José Isidoro von Bourbon) |
Öffnen |
Nachkommenschaft 29. März 1830 eine Pragmatische Sanktion zu erlassen, durch die das 12. Mai 1713 erlassene Salische Gesetz des bourbonischen Hauses aufgehoben wurde. Am 10. Okt. 1830 wurde die Infantin Maria Isabella geboren und somit C.' Aussicht
|
||
2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0243,
von Chladnitbis Chlopicki |
Öffnen |
und auf der rechten Schulter
mittels einer Spange znsammengeheftet wurde.
Ehliasma (grch.), ein warmer erweichender
Umschlag.
Chloanthit (Weißnickelkies und Arsen-
nickel kies zum Teil) wurde von Breithaupt ein
reguläres, und zwar
|
||
2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
Öffnen |
790
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit).
und Zauberei mißbraucht, den christlichen Aposteln ein Greuel sein mußte. An ihre Stelle trat bei den Goten Ulfilas' Schrift, welche derselbe mit Benutzung der Runenschrift
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
Öffnen |
im deutschen Reichstag neun Mitglieder, verschwand aber bei den Neuwahlen 1887 gänzlich und ist auch in den Landtagen nur schwach vertreten.
Volksrecht ist das im Volk selbst entstandene und in dessen Bewußtsein lebende Recht. In diesem Sinn
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Germanisierenbis Germantown |
Öffnen |
868
Germanisieren - Germantown
änderung der Grundbesitz- und Münzverhältnisse. Die G. V. sind Stammesrechte, nicht Landrechte. Sie haben Geltung für alle Stammesgenossen, welche auch außerhalb ihres Stammesgebietes nach ihrem angeborenen Rechte
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0064,
Italien (Staatsverfassung, Verwaltung) |
Öffnen |
Albert dem Königreich Sardinien verliehenen Konstitution. Die Regierungsform ist hiernach die repräsentativ-monarchische. Der König ist Inhaber der Staatsgewalt, doch kann er das Recht der Gesetzgebung nur im Verein mit dem Nationalparlament ausüben
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Orthopnöebis Ortloff |
Öffnen |
Reisebücher: "Die Deutschen Alpen", Bd. 1 (2. Aufl., Leipz. 1887); Führer von Meurer (Wien 1884), Waltenberger u. a.
Ortloff, Friedrich, Rechtsgelehrter, geb. 10. Okt. 1797 zu Erlangen, studierte 1814-16 in Jena, Göttingen, Erlangen die Rechte, wurde
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0125,
Sachsen (das jüngere Herzogtum, die Pfalzgrafschaft; Ernestinische Linie) |
Öffnen |
das kaiserliche Heer davontrug. Als dann Lothar nach dem Erlöschen des salischen Hauses 1125
selbst auf den Kaiserthron erhoben wurde, hatte er mit den staufischen Brüdern um die Krone zu kämpfen und mußte gegen sie eine Stütze
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
Öffnen |
und außerordentlicher T. unterschieden. Das Recht zur ordentlichen T. (Thronfolgerecht) wird durch leibliche und eheliche Abstammung vom ersten Erwerber der Krone aus ebenbürtiger Ehe begründet (s. Ebenbürtigkeit), und zwar sind nach den meisten fürstlichen
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Waitzenbis Wakuf |
Öffnen |
, 2 Bde.); »Über das Leben und die Lehre des Ulfila« (Hannov. 1840); »Das alte Recht der salischen Franken« (Kiel 1846); »Lübeck unter Jürgen Wullenweber« (Berl. 1855-1856, 3 Bde.); »Deutsche Kaiser von Karl d. Gr. bis Maximilian« (das. 1862
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Heinrich VI. (röm.-deutscher Kaiser)bis Heinrich (VII.) (röm.-deutscher König) |
Öffnen |
). Darin wird dem Kaiser zugestanden, daß er den erwählten Bischof mit allen fürstl. Rechten belehne, und zwar soll in Deutschland die kaiserl. Belehnung
stets der päpstl. Weihe vorangehen, während in Italien und Burgund zuerst
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Calomelasbis Calotropis |
Öffnen |
des salischen Gesetzes. Der König erklärte aber, nachdem er wider Erwarten genesen war, die Umänderung seines Testaments 31. Dez. 1832 für erschlichen, C. wurde auf seine Güter in Aragonien verwiesen und sollte drei Monate später sogar verhaftet werden
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Clementbis Clementi |
Öffnen |
das Recht der salischen Franken" (Berl. 1876).
Clément (spr. -māng), 1) Jacques, der Mörder Heinrichs III., Königs von Frankreich, geboren im Dorf Sarbon bei Reims, war 25 Jahre alt und noch nicht lange im Orden der Dominikaner, als ihn
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Domstadtlbis Dona Francisca |
Öffnen |
49
Domstadtl - Dona Francisca.
unter den sächsischen und salischen Kaisern (vor allen die zu Hildesheim, Paderborn, Münster, Lüttich), verfielen sie seit dem 13. Jahrh., und die Stelle des Scholasticus oder Magister scholarum behielt meist nur
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Frankensteinbis Frankenthal |
Öffnen |
Frankenreichs oder Frankreichs (s. d.) und blieb am längsten unter der Herrschaft der Karolinger (bis 987). Vgl. Watterich, Die Germanen des Rheins (Leipz. 1872); Waitz, Das alte Recht der salischen Franken (Kiel 1846); Thierry, Récits des temps
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0321,
Heinrich (Frankreich) |
Öffnen |
eines Generalstatthalters, dem Kardinal von Bourbon das Recht der Thronfolge zugesichert und der Ligue das Versprechen der Ketzervertilgung gegeben ward. Diesen Vergleich beschwor der König sogar im Oktober in der Versammlung der Reichsstände zu Blois auf die Hostie; 23
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Lex duodecim tabularumbis Leydig |
Öffnen |
. s. v. w. geschriebenes Recht.
Lex duodecim tabularum (lat.), s. v. w. Zwölftafelgesetz (s. Zwölf Tafeln).
Lexer, Matthias, Germanist, geb. 18. Okt. 1830 zu Liesing in Kärnten, studierte zu Graz, Wien und Berlin und war dann 1855-57
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0978,
Ludwig (Thüringen, Ungarn) |
Öffnen |
von da nach zweijähriger Haft durch einen kühnen Sprung in die Saale befreit haben. Davon soll sein Beiname Saliens herrühren; andre leiten denselben dagegen von dem salischen Geschlecht ab, dem L. entstammte. 1112 schloß er sich dem Aufstand
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Säkularspielebis Sala Consilina |
Öffnen |
Erhebung des Christentums zur Staatsreligion hörten sie auf.
Säkulum (lat.), Jahrhundert; im kanonischen Rechte das bürgerliche Leben und die bürgerliche Gesellschaft im Gegensatz zur Kirche und der Geistlichkeit; daher der Ausdruck Säkularisation (s. d
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Trebsenbis Treiben |
Öffnen |
von Rudolf von Habsburg dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen verliehen. Den Rest der Besitzungen, welcher bisher den Herren von Falkenstein gehört hatte, erwarb Graf Johann 1422. T. war in der Zeit der Karolinger und der salischen Kaiser häufig Sitz
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte bis 843) |
Öffnen |
899-911.
^[horizontaler Abgrenzungsstrich]
Konrad I. von Franken 911-918.
Sächsische Kaiser:
Heinrich I. 919-936.
*Otto I. 936-973.
*Otto II. 973-983.
*Otto III. 983-1002.
*Heinrich II. 1002-1024.
Salisch-fränkische Kaiser:
*Konrad II
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Eduard I. (König von England)bis Eduard III. (König von England) |
Öffnen |
, von der er erst 1274 zurückkehrte. Die für Englands Fortentwicklung epochemachende Bedeutung E.s beruht vornehmlich
auf seiner großartigen gesetzgeberischen Thätigkeit. In ihr wurzeln das Recht und die Verfassung des heutigen
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Bressuirebis Brestel |
Öffnen |
Deutschen Reichs" (Berl. 1870) und bearbeitete die Periode der salischen Kaiser für die "Kaiserurkunden in Abbildungen" von v. Sybel und Sickel (Lief. 2 u. 4, das. 1881-82).
Bressuire (spr. bressuihr, Bersuria), Arrondissementshauptstadt im franz
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0543,
Frankreich (Geschichte: Haus Valois; Philipp VI.,. Johann der Gute, Karl V.) |
Öffnen |
die weltlichen Stände, sondern auch die Geistlichkeit, daß sie zur Wahrung der Ehre und Rechte des Reichs und der Krone zu dem König stehen und ihn mit Gut und Leben unterstützen würden. Daher verweigerte Philipp dem Papst kühn den Gehorsam und appellierte
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Graduiertbis Graf |
Öffnen |
eine amtliche Stellung. Nach Jakob Grimm ist das Wort gleichbedeutend mit gisello (socius), Geselle, Hausgenosse (des Königs). Nach dem Salischen Gesetz hatte der G. als Vorsteher des Gaues die Befugnis, vor Gericht zu laden und das Urteil zu
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0309,
Heinrich (deutsche Kaiser: H. III., H. IV.) |
Öffnen |
Haus der salischen Franken, ward schon 1026 zum deutschen König designiert und 1028 feierlich gekrönt. 1027 erhielt er von seinem Vater das Herzogtum Bayern, 1038 das Herzogtum Schwaben, 1039 Kärnten; nach seines Vaters Tod (4. Juni 1039) trat
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0312,
Heinrich (deutsche Kaiser: H. VI.) |
Öffnen |
, daß die Kirche alle vom Reich empfangenen Güter und fürstlichen Rechte zurückgeben und dafür dann der Kaiser auf die Investitur verzichten solle. Dies sogen. Konkordat von Sutri (dessen Inhalt auf eine Trennung von Kirche und Staat hinauslief
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Kairosbis Kaiser (Titel) |
Öffnen |
- und Austauschpunkt für dieses und Europa geworden. Vgl. Ebeling, Bilder aus K. (Stuttg. 1878, 2 Bde.).
Kairos, in der griech. Mythologie der Gott der günstigen Gelegenheit oder des rechten Augenblicks, scheint besonders in den Ringschulen verehrt worden zu
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Lotbis Lothar |
Öffnen |
und 823 vom Papste die Kaiserkrone. Im November 824 erließ er die Konstitution Lothars, welche die Rechte des Kaisers und des Papstes in Rom und im Kirchenstaat festsetzte. Als aber Kaiser Ludwig dem von seiner zweiten Gemahlin, Judith, gebornen Sohn
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Monadologiebis Monarda |
Öffnen |
die Succession nach der bestehenden Thronfolgeordnung, und zwar haben die meisten Staaten das Salische Gesetz (s. d.) adoptiert, wonach nur der Mannesstamm zur Thronfolge berufen ist. Dabei ist das System der Primogenitur (s. d.) das herrschende, nach
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Pappel, weißebis Pappenheim |
Öffnen |
1288 durch König Rudolf die Rechte der Stadt Weißenburg. P. ist der Stammsitz des reichsgräflichen Geschlechts von P., das ursprünglich nach der Herrschaft Kalden (bei Kempten) Kalindin (Calatin) hieß und schon im 10. Jahrh. urkundlich vorkommt. Treu
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Pfeilerbis Pfeilgift |
Öffnen |
, hieß Xenium. Es sollte augenblicklich töten, und man beeilte sich, das Fleisch rings um den Pfeil auszuschneiden, damit das Tier vor schneller Fäulnis bewahrt bliebe. Daß das P. im Magen nicht giftig wirkte, wußte man recht gut. Der Wurzel von Aconitum
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0084,
Spanien (Geschichte bis 1841) |
Öffnen |
Salische Gesetz aufhob und im Einklang mit den altkastilischen Rechten die weibliche Thronfolge einführte. Eine Verschwörung der bitter enttäuschen Anhänger des Don Karlos gegen das Leben des Königspaars wurde entdeckt und vereitelt, ein dem schwer
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0585,
von Wiatkabis Wichert |
Öffnen |
« (Aurich 1786); »Asegabuch, ein altfriesisches Gesetzbuch der Rüstringer« (Berl. 1805); »Geschichte und Auslegung des Salischen Gesetzes und der Malbergischen Glossen« (das. 1808); »Willküren der Brockmänner, eines freien friesischen Volks« (das. 1820
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0377,
Bourbon (Geschlecht) |
Öffnen |
375
Bourbon (Geschlecht)
14 971 E.) im Arrondissement Moulins des franz. Depart. Allier (dem alten Bourbonnais, s. d.), 3 km vom rechten Ufer der Loire, im Thale des Flüßchens Burge, an der Linie Moulins-Cosne-sur-l'Oeil (Lokalbahn im Gebiete
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Calmbis Calonne |
Öffnen |
(Dordogne), studierte die Rechte, war 1842 - 52 Requêtenmeister und wurde 1846 in die Kammer gewählt, blieb aber 1848 - 71 der Politik fern. 1871 wurde er Unterstaatssekretär des Innern, verwaltete von Dez. 1872 bis zum Sturz Thiers' die Seinepräfektur
|
||
1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Chaudronbis Chauny |
Öffnen |
bis zur Jade, ostwärts bis gegen die Elbe hin ausgedehnt. Ihr Name schwand in dem allgemeinen der Sachsen, einige Teile sind aber wohl in den Friesen, einige in den salischen Franken aufgegangen.
Chauliac (spr. scholĭáck), Guy de, latinisiert
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0030,
Deutsche Mundarten |
Öffnen |
solche Unterschiede und Gegensätze in den socialen Anschauungen, in der Lebensweise und im ganzen Typus des Volksstammes mit dem Sprachunterschiede zusammentreffen, da wird man wohl das Recht, von einer Sprachgrenze zu reden, nicht bestreiten wollen
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Ferdinand I. (von Spanien)bis Ferdinand I. (Großherzog von Toscana) |
Öffnen |
. Dieser begab sich
nach Bayonne zu Napoleon, der ihn jedoch zur
Thronentsagung (10. Mai) zwang. Indes hatte F.
zuvor der von ihm in Madrid errichteten obersten
Regierungsjunta uneingeschränkte Vollmacht und
das Recht erteilt, die Cortes zu
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0205,
von Gottesgabbis Gottesurteil |
Öffnen |
Einrichtungen im "ind. Recht nachweisen
lassen, muß man vielmehr annehmen, daß die
G. indogerman. Ursprungs sind, von der christl.
Kirche bei den alten Germanen vorgefunden und
unter Beseitigung einzelner Auswüchse weiter ge-
bildet sind. ^0 entstand ein
|
||
1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Kaperbriefbis Kaphaus |
Öffnen |
"seine Stadt" genannt) und bei Josephus Name einer Quelle, von der aus die Ebene Genezareth bewässert wird. Der Flecken Kepharnome, den Iosephus im W. der Jordanmündung ansetzt, ist sehr wahrscheinlich mit K. identisch, das wohl mit Recht im heutigen Tel
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Waisenkolonienbis Waitz |
Öffnen |
Geschichte der Herzogtümer Schleswig und Holstein» (ebd. 1863), «Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich Ⅰ.» (Berl. 1837; 3. Aufl., Lpz. 1885), «Über das Leben und die Lehre des Ulfila» (Hannov. 1840), «Das alte Recht der Salischen Franken
|